Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1. Unsere AGB´s gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Die AGB´s gelten nur gegenüber Unternehmern (im folgenden Kunde genannt). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Unsere AGB´s gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB´s abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB´s gelten auch dann wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB´s abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von 2 Wochen annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Unsere Angebote haben außer wenn dies ausdrücklich anders vereinbart worden ist einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen.
3. Empfehlungen oder Vorschläge unserer Mitarbeiter zur Leistungsfähigkeit unserer Produkte werden aufgrund unserer in der Praxis gewonnenen Erfahrung gegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und entbinden den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferte Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist.
4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte, bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Nach Absprache mit dem Kunden wird entweder die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet oder die nicht vorrätigen Materialien zu einem späteren Zeitpunkt geliefert.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager" in Euro gemäß der gültigen Preisliste. Eventuelle Montage- und Installationsarbeiten sind nicht im Preis Inbegriffen und sind vom Kunden extra zu vergüten, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn sich nach Vertragsschluss in einem angemessenen Zeitraum bis zur Lieferung Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen oder Transportkostenänderungen ergeben. Diese werden wir auf Verlangen dem Kunden nachweisen.
§ 4 Lieferung
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Bindende Lieferzeitbestimmungen müssen ausdrücklich schriftlich als solche gekennzeichnet sein. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichter-füllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Falls die Lieferung ganz oder teilweise durch höhere Gewalt verhindert wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung aufzuschieben, falls sie gänzlich nicht ausführbar ist vom Vertrag zurückzutreten und nur für den vertraglich eingehaltenen Teil Vergütung zu verlangen, ohne Schadensersatz leisten zu müssen.
7. Unter höherer Gewalt versteht man alle vom Willen des Verkäufers unabhängigen Umstände, womit die Parteien bei Vertragsschluss redlicherweise nicht rechnen mussten, die die Vertragserfüllung bleibend oder zeitlich verhindern, wie Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie Transportschwierigkeiten, Brand und/oder von ernsthaften Störungen im Betrieb des Verkäufers oder seiner Zulieferer.
§ 5 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Auch bei Verwendung eigener Transportmittel geht die Gefahr mit der Absendung bzw. beim Verlassen unseres Lagers auf den Kunden über. Die Kosten einer ggf. gewünschten Versendung der Ware trägt der Kunde.
§ 6 Gewährleistung
1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen, hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen, und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. In diesen Fällen ist der Kunde jedoch verpflichtet, uns unverzüglich zu verständigen. Die gleichen Rechte stehen dem Kunden zu, wenn wir uns mit der Beseitigung des Mangels in Verzug befinden.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel gem. § 377 HGB zu untersuchen und seinen Rügeobliegenheiten nachzukommen. Er muß uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, versteckte Mängel eine Woche nach Offenbarung, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Mängel oder Beschädigungen an der Ware und/oder der Verpackung, die bei Abnahme der Lieferung sichtbar sind, müssen unverzüglich vom Kunden auf der Rechnung und/oder den Transportpapieren angegeben werden. Anderenfalls werden diese Mängelrügen nicht bearbeitet.
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
7. Der Kunde muss solange die von uns vorzunehmende Prüfung der Ware andauert, diese aufbewahren oder auf unser Ersuchen hin, uns zusenden. Die Kosten für die Untersuchungs- und Transportkosten trägt der Kunde, wenn feststeht, dass wir den Mangel nicht verursacht haben.
8. Unsere Haftung für Mängel scheidet aus, wenn diese durch falsche Montage oder nicht sachgemäße Behandlung entstehen. Die Gebrauchsanweisung sowie die technischen Informationen zum Produkt können auf unserer Website eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese dem Kunden übersandt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 8 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden von uns im Rahmen der nach dem Datenschutz zulässigen Weise gespeichert.
2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Vorrangig gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(Stand: Schwedt, d. 27.05.2014)
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Inh. Felix Sander
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